Wie können Sie ein Unternehmen gründen ?

Zentrales Wirtschaftsregister (CEIDG)


Befreiungen von der Immobiliensteuer

Um noch bessere Bedingungen in unserer Stadt zu schaffen, damit der Unternehmer seine Geschäftsmöglichkeiten entwickeln und neue Arbeitsplätze schaffen kann, hat zwei Beschlusse zur Steuererleichterung untergehnomen:

I Der erste – Beschluss des Stadtrates in Bełchatów über die Befreiung von der Steuer auf Grundstücke, Gebäude oder ihrer Teile, Bauwerke oder ihrer in die Sonderwirtschaftszone der Stadt Bełchatów einbezogenen Teile

Der erste davon ist an Unternehmer gerichtet, die in den Bau oder Umbau von Gebäuden und Bauwerken investieren und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Voraussetzungen, um die Freistellung in Anspruch nehmen zu können, sind die Erhaltung der neu geschaffenen Arbeitsplätze über 3 Jahre, und:

  1. im Fall von Mikrounternehmen, Aufwendungen über 50.000 PLN und die Schaffung von zumindest 1 neuen Arbeitsplatz,
  2. im Fall von Kleinunternehmen, Aufwendungen über 200.000 PLN und die Schaffung von zumindest 3 neuen Arbeitsplätzen,
  3. im Fall von mittleren Unternehmen,
    Aufwendungen über 500.000 PLN und die Schaffung von zumindest 5 neuen Arbeitsplätzen,
  4. im Fall der übrigen Unternehmen, Aufwendungen über 1.000.000 PLN und die Schaffung von zumindest 15 neuen Arbeitsplätzen,
  5. das Tragen von Beschäftigungskosten über zwei Jahre höher als der für die Steuer anfallende Betrag
  6. in den Genuss dieses Beschlusses kommen auch Unternehmer, die nach dem 1. Juni 2012 eine neue Investition starteten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses noch nicht abgeschlossen war.

Die zweite ist für Unternehmer bestimmt, die die Beschäftigtenzahl um zumindest 15% erhöhen. Sie kommen dann in den Genuss der Freistellung, wenn die Beschäftigungskosten für die neu eingestellten Mitarbeiter zweimal höher sind als der durch die Befreiung von der Grundsteuer anfallende Betrag. Die neuen Arbeitsplätz müssen ebenfalls über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Freistellung erhalten bleiben.

Die Entschließung ist gültig bis zum 31. Dezember 2023

II Beschluss des Stadtrates in Bełchatów über die Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen der De-minimis Beihilfe

Um Unternehmern und Investoren unter die Arme zu greifen, haben die Räte noch einen weiteren Beschluss über eine Befreiung von der Grundsteuer für den Zeitraum von zwei Jahren verabschiedet. Die Befreiung betrifft Grundstücke, Gebäude und Bauwerke auf den in die Sonderwirtschaftszone eingebundenen Bereichen, wo Fertigungsaktivitäten gestartet werden.

Die Entschließung ist gültig bis zum 31. Dezember 2023

Lokale Steuern

Immobiliensteuersätze

Spezifikation

die Rate des
2021 y.

 

Satz von Grundstücken

verbunden mit der Ausübung der Wirtschaftstätigkeit, unbeachtet der Einstufung im Liegenschaftskataster – von der Fläche 1 m2 0,99 zł
lunter den Seen, genutzt als Rückhaltebecken oder Wasserkraftwerke – von der Fläche 1 ha 4,99 zł
sonstige, darunter zur Ausübung entgeltlicher satzungsgemäßer gemeinnütziger Tätigkeit durch die Non-Profit-Organisationen – von der Fläche 1m2 0,52 zł

Satz von Gebäuden

Wohngebäude – von der Nutzfläche von 1m2 0,85 zł
verbunden mit der Ausübung der Wirtschaftstätigkeit und von den Wohngebäuden oder deren Teilen, die zur Ausübung der Wirtschaftstätigkeit genutzt werden – von der Nutzfläche von 1m2 24,84 zł
genutzt zur Ausübung der Wirtschaftstätigkeit im Bereich des Verkaufs von anerkanntem Saatgut – von der Nutzfläche von 1m2 11,62 zł
verbunden mit der Gewährung von Gesundheitsleistungen gemäβ Gesetz über die Erbringung von medizinischen Leistungen, genutzt durch die Subjekte, die diese Leistungen gewähren. – von der Nutzfläche von 1m2 5,06 zł
Sonstiges 8,37 zł

Satz von Bauwerken

2%
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